Ehrenordnung als Download 

 

Ehrenordnung des TSV Lindenberg 1994 e.V.

§ 1 Ehrung

Der TSV Lindenberg 1994 e.V. ehrt seine Mitglieder gemäß § 5 der Satzung des TSV Lindenberg 1994 e.V.

§ 2 Form der Ehrung

Geehrt werden kann mit der Ehrenurkunde, der Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold sowie mit der Ehrenmitgliedschaft.

§ 3 Beantragung

Ehrungen können von Vorstandsmitgliedern und Sportabteilungsleitern schriftlich beantragt werden.

§ 4 Ehrenurkunde

Die Ehrenurkunde wird in Anerkennung langjährigen ehrenamtlichen Wirkens bzw. besonderen Einsatzes in der praktischen, organisatorischen und gesellschaftlich sozialen Arbeit im Sport sowie für außerordentliche sportliche Leistungen verliehen. Die Ehrenurkunde ist eine Auszeichnung, mit der sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften des TSV Lindenberg geehrt werden können.

§ 5 Ehrennadeln

1. Allgemein

Ehrennadeln des TSV Lindenberg 1994 e.V. in Bronze, Silber und Gold werden an besonders aktive Mitglieder des TSV Lindenberg verliehen. Ein und dieselbe Person kann die Ehrennadel in jeder Stufe jeweils nur einmal erhalten. Einer Verleihung der Ehrennadel in Gold und Silber sollte jeweils die Auszeichnung in der darunter liegenden Stufe vorangegangen sein.

2. Ehrennadel in Bronze

2.1. Die Ehrennadel in Bronze wird an Einzelpersonen für Ihre aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports und des Vereines verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens fünf Jahre fortlaufend oder mit Unterbrechungen in 10 Mitgliedsjahren ehrenamtlich in der Vorstandsarbeit, als Abteilungsleiter einer Sportabteilung und/oder als Übungsleiter im TSV Lindenberg tätig sein.

2.2 Die Ehrennadel in Bronze wird an Einzelpersonen für 20 Jahre durchgehende Mitgliedschaft im TSV Lindenberg 1994 e.V. verliehen.

2.3 Die Ehrennadel in Bronze wird auf einer Veranstaltung des TSV Lindenberg durch ein Mitglied oder einen Beauftragten des Vorstandes des TSV Lindenberg verliehen.

3. Ehrennadel in Silber

3.1. Die Ehrennadel in Silber wird an Einzelpersonen für sehr aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports und des Vereines verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 10 Jahre fortlaufend oder mit Unterbrechungen in 15 Mitgliedsjahren ehrenamtlich in der Vorstandsarbeit, als Abteilungsleiter einer Sportabteilung und/oder als Übungsleiter im TSV Lindenberg tätig sein.

3.2. Die Ehrennadel in Silber wird an Einzelpersonen für 30 Jahre durchgehende Mitgliedschaft im TSV Lindenberg 1994 e.V. verliehen.

3.3. Die Ehrennadel in Silber wird auf einer Veranstaltung des TSV Lindenberg durch ein Mitglied oder einen Beauftragten des Vorstandes des TSV Lindenberg verliehen.

4. Ehrennadel in Gold

4.1. Die Ehrennadel in Gold wird an Einzelpersonen für sehr aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports und des Vereines verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 20 Jahre fortlaufend oder mit Unterbrechungen in 25 Mitgliedsjahren ehrenamtlich in der Vorstandsarbeit, als Abteilungsleiter einer Sportabteilung und/oder als Übungsleiter im TSV Lindenberg tätig sein. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold sollte frühestens fünf Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgen.

4.2. Die Ehrennadel in Gold wird an Einzelpersonen für 40 Jahre durchgehende Mitgliedschaft im TSV Lindenberg 1994 e.V. verliehen.

4.3. Die Ehrennadel in Gold wird dem/der Auszuzeichnenden durch ein Mitglied des Vorstandes des TSV Lindenberg auf einer zentralen Veranstaltung oder anlässlich eines Jubiläums überreicht, über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

§ 6 Ehrenmitgliedschaft

An Mitgliedern, die sich besondere, langjährige Verdienste um den Verein und um die Pflege des Sportes in Lindenberg erworben haben, kann auf Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Bei der Ernennung der Ehrenmitgliedschaft sollten alle Stufen der Ehrennadeln vorangegangen sein. Sie gilt auf Lebenszeit. Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei gestellt.

§ 7 Sonderreglungen

Sonderreglungen kann der Vorstand auf Antrag beschließen.

Der Vorstand TSV Lindenberg 1994 e.V. Lindenberg, den 04.01.2013 

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