Download Ordnung Arbeitsstunden
Sachleistungen zur Erfüllung gemäß §4 Absatz 2.3 & 2.4. der Satzung
Alle Mitglieder ab 14 Jahre, die Sportanlagen für den Übungs-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb nutzen, haben mindestens 5 (fünf) Stunden im Jahr als Sachleistungen/Eigenleistungen zu erbringen (gem. Arbeitsplan des Vereines/der Abteilungen bis 31.12. eines Beitragsjahres). Über die anstehenden Aufgaben und Arbeiten informieren die Abteilungsleiter bzw. der Vorstand. Folgende Leistungen fallen darunter:
- Planungsarbeiten - Vor- und Nachbereitung - Durchführung
Es kann ein Stundenguthaben erarbeitet werden, von dem maximal 5 Stunden in das Folgejahr übernommen werden können. Können diese Stunden selbst verschuldet nicht erbracht werden, ist ein finanzieller Beitrag in Höhe von 5.- € je nicht geleistete Stunde zu zahlen, gilt für volljährige Mitglieder. Es ist von den Abteilungsleitern ein Stundenkonto zu führen und dem Vorstand vierteljährlich vorzulegen. Jedes Mitglied ist für die Erbringung seiner Arbeitsstunden selbst verantwortlich. Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 18.01.2018 Der Vorstand
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