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Geschäftsordnung Vorstand 

 

§ 1 Allgemein

Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte des TSV Lindenberg 1994 e.V. nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung.

§ 2 Zusammensetzung Vorstand

Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in §10 der Satzung des TSV Lindenberg 1994 e.V. geregelt.

§ 3 Geschäftsverteilerplan des TSV Lindenberg 1994 e.V.

1. Vorsitzender:

  • Er hat in allen Sitzungen des Vereins den Vorsitz.
  • Er führt die Geschäfte, beruft die Sitzungen und Versammlungen ein, sorgt für die Ausführung der gefassten Beschlüsse und vertritt den Verein.
  • Er erledigt den Schriftverkehr des Vereins und ist im Berichtswesen tätig.
  • Administrator der Homepage

2. Vorsitzender:

  • Mitgliederverwaltung, vertritt den 1. Vorsitzenden

Kassenwart:

  • Der Kassenwart erhebt die Mitgliedsbeiträge, führt die Vereinsrechnung, erledigt die Zahlungen und führt das Mahnwesen durch, die vom Vorstand angewiesen wurden.
  • Er erstattet den Rechnungsbericht in der ordentlichen Mitgliederversammlung.

Beisitzer Kassenwart:

  • Er soll den Kassenwart in seiner Arbeit unterstützen, vertritt den Kassenwart und wird in Absprache einen Teil der Arbeit übernehmen.

Webmaster:

  • Der Webmaster befasst sich mit der Planung, grafischen Gestaltung, Entwicklung, Wartung, Vermarktung und Administration der Website, Facebookseite pflegen.

Chronik:

  • Sammeln und pflegen von Vereinsgeschichte.
  • Chronik auf der Homepage pflegen

Pressewart:

  • Presseartikel Verein verfassen und mit dem Vorstand abstimmen,
  • Artikel der Sektionen sammeln und an Presse (Amtsblatt, MOZ etc.) weiterleiten.
  • Die Sektionen über Abgabetermine informieren.
  • Informationen in die Laufschrift in der Halle einarbeiten.

Jugendwart:

  • Kontakt zu Kids und Jugend bis 18 Jahre halten.
  • Sollte erster Ansprechpartner bei Problemen der Kids und Jugend sein.
  • Vereinsprojekte wie Kindercamping, Weihnachtsfeier und andere Aktivitäten organisieren.
  • Kontakt zum KSB und weitere Verbände pflegen und Infos zu Fördermöglichkeiten einholen.

Hallenwart:

  • Erster Ansprechpartner bei Mängeln und Defekten im Hallenbereich und Vereinsgrundstück.
  • Notreparaturen nach Möglichkeit selbst durchführen und oder Veranlassung von Reparaturen in Absprache mit dem Vorstand.
  • Verantwortlich für das raus- und reinstellen der Müll- und Papiertonnen.
  • Kontrolle und Einkauf von Sanitärartikeln.

Veranstaltungsleiter:

  • Er leitet die Vereinsveranstaltungen von der Planung, Organisation, Durchführung bis zur Nachbereitung. Absprachen mit dem Vorstand müssen erfolgen.
  • Für die Veranstaltungen in den einzelnen Abteilungen sind die Abteilungsleiter verantwortlich.

Schriftführer:

  • Verfasst die Protokolle aller Sitzungen.

Abteilungsleiter:

  • Der Abteilungsleiter leitet die entsprechende Sportabteilung der jeweiligen Sportgruppe. Dazu benennt er dem Vorstand verbindlich einen Stellvertreter. Der Abteilungsleiter verteilt innerhalb der Sportabteilung die anstehenden Aufgaben.
  • Er ist Verbindungsperson zwischen Vorstand und Mitglied.
  • Er nimmt an den quartalsweise stattfindenden Vorstandssitzungen mit Abteilungsleitern teil.
  • Er leitet die Informationen, Nachrichten und Einladungen an die Mitglieder weiter.
  • Er organisiert Erhebung der vom Vorstand geforderten Daten und leitet diese an den Vorstand weiter.
  • Er hat eine Inventarliste der Sportgeräte der Abteilung zu führen und teilt dem Vorstand Aussonderungen mit.
  • Er hat die finanziellen Bedarfsmittel zu planen und zeitgerecht zum Haushaltsplan einzureichen.
  • Er hat den Nachweis der Arbeitsstunden zu organisieren und quartalsweise beim Vorstand abzurechnen.
  • Er hat eigenständig die Veranstaltungen innerhalb der Abteilung zu planen und diese mit dem Veranstaltungsplan des Vorstandes zu koordinieren.
  • Er hat die Jahresplanung seines Landesverbandes/seiner Abteilung, soweit sie den TSV tangiert, mit dem Vorstand vor Beginn des Kalenderjahres abzustimmen.
  • Er hat zu Veranstaltungen innerhalb der Sportabteilung Zuarbeiten zur Internetseite und zum Amtsblatt zu organisieren.
  • Der Stellvertreter übernimmt die oben genannten Aufgaben, wenn der Abteilungsleiter diese nicht wahrnehmen kann. Die Abteilung ist berechtigt, den Abteilungsleiter und dessen Stellvertreter intern zu wählen.

§ 4 Beschlüsse

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder nach §26 BGB verabschiedet. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit jene des 2. Vorsitzenden.

Durch Beschluss des Vorstandes kann dem erweiterten Vorstand die selbständige Betreuung eines Arbeitsgebietes übertragen werden. Diese Beauftragten sind dem Vorstand gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.

§ 5 Abstimmungen

Abstimmungen werden zusammen vom Vorstand und erweitertem Vorstand verabschiedet. Es ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Vorstand ist berechtigt, bei einer Abstimmung gegenzeilig zu entscheiden. Die Begründung ist schriftlich festzuhalten.

§ 6 Einberufung

Die Vorstandssitzungen finden mindestens einmal pro Monat statt. Die Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. In dringenden Fällen oder wenn der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister dies gemeinsam gegenüber dem 1. Vorsitzenden verlangen, finden außerordentliche Vorstandssitzungen statt.

§ 7 Ladungsfrist

Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. In dringenden Fällen kann auf die Ladungsfrist verzichtet werden.

§ 8 Tagesordnung

Die Tagesordnung wird vom 1. Vorsitzenden erstellt. Vorschläge der Vorstandsmitglieder sind von ihm zu berücksichtigen. Sie enthält damit alle Anträge, die dem 1. Vorsitzenden vorgelegt werden. Die Tagesordnungspunkte können bei Bedarf verändert werden.

§ 9 Ablauf der Sitzungen

Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet. Sie läuft nach der Tagesordnung ab. Zu den Tagesordnungspunkten soll sachlich und kurz gesprochen werden. Zwischenrufe oder nicht zum Thema passende Bemerkungen und Gespräche sind zu unterlassen.

§ 10 Öffentlichkeit

Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden. Protokolle der Vorstandssitzungen werden den Mitgliedern auf Wunsch zugeleitet.

§ 11 Befangenheit

An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, von denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. Der Betroffene ist zur Sache im Vorstand zu hören. Im Zweifel entscheidet der Vorsitzende.

§ 12 Protokoll

Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Das Protokoll ist vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Protokoll der Sitzung, das vertraulich zu behandeln ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

§ 13 Ausschüsse

Der Vorstand kann zur Aufgabenerledigung Ausschüsse berufen. Die Berufung erfolgt nach Bedarf und ist nicht an Inhalte und Aufgabenstellungen gebunden. Der Vorstand entscheidet insoweit nach freiem Ermessen. Die Ausschüsse haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie dienen der Beratung und Meinungsbildung für den Vorstand und bereiten Entscheidungen vor. Sie können für den Vorstand Beschlussvorlagen vorbereiten und einbringen.

Der Vorstand

Lindenberg, den 04.01.2013

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